- Das Training findet weiterhin wöchentlich statt, zu den üblichen Zeiten von 20:30 bis 22 Uhr. Zur Teilnahme ist es zwingend erforderlich, sich vorher über das entsprechende Formular anzumelden, das auf der Vereins-Webseite verlinkt ist.
- Das Training kann von Vereinsmitgliedern und Gästen gleichermaßen besucht werden, die Anmeldepflicht besteht aber für alle.
- Unser Training ist ab sofort wieder für alle geöffnet. Die einfache Faustregel ist:
Teilnehmen darf, wer entweder geboostert oder getestet ist.
Im Detail:- Unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe bestehen wir aufgrund des starken Kontakts untereinander beim Training darauf, dass jene, die keine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben, stattdessen einen aktuellen Test vorlegen müssen.
- Gültig ist entweder ein maximal 24h alter Antigen- oder maximal 48h alter PCR-Test. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend zur Teilnahme.
- Ausgenommen von der Testpflicht sind:
- Personen mit einer wirksamen Auffrischungsimpfung („Booster“); das sind all jene, die insgesamt drei Impfungen erhalten haben.
- Personen mit insgesamt zwei Impfungen, deren zweite Impfung mindestens 14 und weniger als 90 Tage zurückliegt.
- Genesene Personen, deren positiver PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
- Wir werden dies wie gehabt kontrollieren.
- Hinweis: Auch wenn geboosterte Teilnehmer von der Testpflicht ausgenommen sind, befürworten wir als Verein dennoch einen vorangehenden Test, da dies nur zur weiteren Sicherheit aller Teilnehmer beitragen kann.
- Das Tragen medizinischer Masken ist während des gesamten Trainings freiwillig, wird von uns allerdings stark empfohlen.
- Wir möchten euch weiterhin bitten, Abstände möglichst einzuhalten und unnötigen Aufenthalt in der Halle und Umkleide nach dem Training zu vermeiden.
- Wie bisher stellen wir unser Hygienekit mit Seife, Desinfektionsmittel etc. zur Verfügung – macht bitte Gebrauch davon.
- Bitte auch in den kommenden Wochen und Monaten vor dem Training immer einen wachsamen Blick auf unsere Webseite haben, für den Fall, dass Änderungen oder neue Einschränkungen nötig bzw. angeordnet werden.
- Hinweis: Gesetzliche Anordnungen, die strenger sind als die in diesen Regeln erfassten Maßnahmen, haben natürlich Gültigkeit, auch wenn sie noch nicht in diese Liste eingepflegt wurden.
Stand 07.04.2022